Zu Hause rauchen

Darf der Vermieter das verbieten?

Viele Vermieter sind nicht begeistert, wenn der Mieter gern zur Zigarette greift. Der Wohnungseigentümer befürchtet gelbe Wände, langfristige Schäden und Beschwerden durch andere Mieter. Aber wie ist die Gesetzeslage zum Rauchen?

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Foto: Kulichok, Shutterstock

Darf der Vermieter Rauchen in den eigenen vier Wänden verbieten und wie sieht es mit der E-Zigarette aus, die nachweißlich weniger gesundheitsschädlich ist und zudem nicht nach Zigarette riecht?

Die E-Zigarette darf nicht verboten werden

Es gibt für Vermieter keine gesetzliche Grundlage, die E-Zigarette zum Konsum in der eigenen Wohnung zu verbieten. In bekannten Online-Shops wie liquidexpress24.de können Dampfer all ihr Equipment einkaufen und natürlich möchten sie das dann auch genießen dürfen. Für die meisten Dampfer ist die E-Zigarette ähnlich wichtig, wie für den Raucher die Zigarette, viele Konsumenten sind sogar Ex-Raucher und haben dank der 95 % weniger schädlichen E-Zigarette den Absprung vom Tabak geschafft.

Aber was ist mit dem Rauchen? Darf der Vermieter das verbieten? Fragen, die am besten direkt vor dem Einzug geklärt werden sollten. Immer wieder kommt es vor, dass Mieter eine neue Wohnung beziehen und dann beim Blick in den Mietvertrag nicht wissen, ob sie sich ein Kleintier halten dürfen oder ob sie ohne Nachfrage und ohne Rücksicht rauchen dürfen.

Frage nach den Rauchgewohnheiten erlaubt?

Viele Vermieter annoncieren bereits und suchen nach einem Mieter, der Nichtraucher ist. Aber ist diese Frage überhaupt legitim? Bislang gibt es seitens des Bundesgerichtshofs noch keine eindeutige Klärung der Frage. Verschiedene Experten sind unterschiedlicher Meinung und so solltest du nicht lügen. Wenn die Frage nämlich seitens der Gerichte als zulässig anerkannt wird, bist du verpflichtet sie wahrheitsgemäß zu beantworten.

Auch ob es juristisch rechtens ist, das Rauchen in der Mietwohnung zu untersagen, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Vermieter darf aber festhalten, dass in den Gemeinschaftsräumen, zu denen auch der Waschkeller oder das Treppenhaus gehören, nicht geraucht werden darf. Wenn du hier zuwiderhandelst, kann das im schlimmsten Fall die Kündigung zur Folge haben.

Bislang gilt die Klausel im Mietvertrag, die das Rauchen in deiner Wohnung generell verbietet, jedoch als unwirksam. Ob du dich in letzter Instanz jedoch darauf verlassen kannst oder ob es seitens des Gesetzgebers noch einmal Nachschärfungen geben wird, kann nur abgewartet werden.

Nachbarschaftsbeschwerden – akzeptabel oder nicht?

Für Raucher und Dampfer gilt gleichermaßen: Rücksicht auf Mitmenschen ist Pflicht! Nicht selten fühlen sich Nachbarn durch den Rauch ihrer Hausmitbewohner belästigt und alarmieren den Vermieter. Je nach Umständen ist es möglich, dass der betroffene Nachbar den rauchenden Nachbarn auf Unterlassung verklagt.

Rücksichtnahme kann seitens des Gerichtes immer angeordnet werden, zudem ist der Raucher verpflichtet, seine Räume gründlich zu lüften und alles zu unternehmen, die Nachbarn vorm Geruch zu schützen. Ob der Umstieg auf die E-Zigarette Abhilfe schaffen könnte?

Immerhin entsteht hier kein Verbrennungsgeruch, sondern maximal der Geruch des Aromas, welches gerade verdampft wird. Und dieser Geruch verfliegt so schnell, dass er kaum von der eigenen Wohnung, über das Treppenhaus, in die Wohnung des Nachbarn gelangt. Dampfer sollten daher eher auf der sicheren Seite leben, denn die Geruchsbelästigung der E-Zigarette ist weit geringer als die einer klassischen Zigarette.

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