Rechte von Passagieren und Fluggesellschaften

Flugverspätungen im Sommerurlaub: Was Passagiere wissen sollten, um Ansprüche geltend zu machen

Flugverspätungen sind ein Ärgernis, das Reisende auf der ganzen Welt betrifft und das man als Fluggast nicht einfach hinnehmen sollte. Sie sind nicht nur mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden, sondern können auch die Reisepläne der Passagiere erheblich durcheinanderbringen.

Flugzeug
Foto: muratart / Shutterstock

Zum Glück gibt es in der Europäischen Union und auch in vielen anderen Teilen der Welt ganz klare Regelungen, die die Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen schützen und ihnen unter bestimmen Umständen eine Entschädigung zusichern. Dabei ist es aber von entscheidender Bedeutung, dass die Passagiere ihre Rechte kennen und diese im Fall der Fälle auch beanspruchen und entsprechend reagieren. Meistens geschieht dies aus Unwissenheit nicht und die Fluggesellschaften sparen damit eine Menge Geld, denn im Normalfall reagieren diese nicht als erstes.

Die Regelung

Die Rechte der Fluggäste in der Europäischen Union sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese ist seit dem Februar 2005 in Kraft. Diese Verordnung gibt Passagieren bei großen Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen bestimmt Rechte. Dabei haben sie Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen, Rückerstattungen und Entschädigungen. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die in einem EU-Mitgliedstatt starten, sowie für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und in einem EU-Mitgliedstaat landen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Abflugort außerhalb der EU liegt.

Wenn man sich als Geschädigter nicht sicher ist, wie man die Fluggesellschaften am besten kontaktiert oder sich auch nicht sicher ist, was einem zusteht, der kann sich bezüglich der „Flug Verspätung Entschädigung“ von einem qualifizierten Unternehmen online beraten lassen. 

Dieses setzt sich gezielt für die Rechte der geschädigten Passagiere ein und macht diese bei der Fluggesellschaft gelten. Sie kontaktieren diese und kümmern sich darum, dass die Fluggesellschaft ihren Pflichten nachkommt.

Als Geschädigter hat man oftmals nicht die Zeit und die Geduld, sich mit den langwierigen Fragen auseinanderzusetzen. Hier erhält man die Möglichkeit, den Fall an Spezialisten abzugeben. Diese erhalten, nur bei einem erfolgreichen Abschluss, einen prozentualen Anteil von der Entschädigungssumme. Sollte es mal passieren, dass keine Entschädigung gezahlt wird, dann bekommen sie ebenfalls nichts.

Möglichkeiten der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Länge der Verspätung und der Flugdistanz. Passagiere haben grundsätzlich das Recht auf Entschädigung, wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verzögert. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Für Flüge bis 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Person
  • Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km beträgt sie 400 Euro pro Person
  • Bei Flügen über 3.500 km stehen 600 Euro pro Person zu

In bestimmten Fällen kann der Betrag jedoch halbiert werden, wenn die Verspätung am Endziel weniger als 4 Stunden beträgt.

Flugzeugkabine Innen, Flugzeugkabine
Bei einer Flugverspätung haben Passagiere das Recht auf Erstattung, in welcher Form hängt vom eigentlichen Flug ab. Foto: Stor24 / Shutterstock

Fluggesellschaften haben auch Rechte

Fluggesellschaften sind nicht immer verpflichtet eine Entschädigung auszuzahlen. Es gibt hier Ausnahmen, die als „außergewöhnliche Umstände“ bezeichnet werden. Dazu gehören Situationen, in denen die Verspätung oder Annullierung auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Dazu zählen extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen, Sicherheitsrisiken oder auch Streiks des Flughafenpersonals oder der Fluglotsen. In solchen Fällen sind die Fluggesellschaften von der Pflicht zur Zahlung von Entschädigungen befreit. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, ihre Passagiere angemessene Unterstützungsleistungen anzubieten, beispielsweise Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung.

Lange Verzögerungen

Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt, haben Passagiere das Recht, von der Fluggesellschaft die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen, falls sie sich dazu entscheiden, die Reise nicht fortzusetzen. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft auch einen Rückflug zum ersten Abflugort anbieten, falls der verspätete Flug Teil einer Umsteigeverbindung war und der Passagier sich entscheidet, nicht weiterzureisen. Alternativ können die Passagiere auf einen anderen Flug umgebucht werden, um ihr Endziel so schnell wie möglich doch noch zu erreichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen in der Europäischen Union und in vielen anderen Teilen der Welt eindeutig geregelt sind. Passagiere haben das Recht auf eine finanzielle Entschädigung, Unterstützung und Informationen, wenn ihr Flug erheblich verspätet ist. Diese Rechte sollen auch durchgesetzt werden. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass Passagiere über ihre Rechte Bescheid wissen und auch wissen, wie sie sie im Bedarfsfall geltend machen können.

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