Flugverspätungen sind ein Ärgernis, das Reisende auf der ganzen Welt betrifft und das man als Fluggast nicht einfach hinnehmen sollte. Sie sind nicht nur mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden, sondern können auch die Reisepläne der Passagiere erheblich durcheinanderbringen.
Zum Glück gibt es in der Europäischen Union und auch in vielen anderen Teilen der Welt ganz klare Regelungen, die die Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen schützen und ihnen unter bestimmen Umständen eine Entschädigung zusichern. Dabei ist es aber von entscheidender Bedeutung, dass die Passagiere ihre Rechte kennen und diese im Fall der Fälle auch beanspruchen und entsprechend reagieren. Meistens geschieht dies aus Unwissenheit nicht und die Fluggesellschaften sparen damit eine Menge Geld, denn im Normalfall reagieren diese nicht als erstes.
Die Regelung
Die Rechte der Fluggäste in der Europäischen Union sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese ist seit dem Februar 2005 in Kraft. Diese Verordnung gibt Passagieren bei großen Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen bestimmt Rechte. Dabei haben sie Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen, Rückerstattungen und Entschädigungen. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die in einem EU-Mitgliedstatt starten, sowie für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und in einem EU-Mitgliedstaat landen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Abflugort außerhalb der EU liegt.
Wenn man sich als Geschädigter nicht sicher ist, wie man die Fluggesellschaften am besten kontaktiert oder sich auch nicht sicher ist, was einem zusteht, der kann sich bezüglich der „Flug Verspätung Entschädigung“ von einem qualifizierten Unternehmen online beraten lassen.
Dieses setzt sich gezielt für die Rechte der geschädigten Passagiere ein und macht diese bei der Fluggesellschaft gelten. Sie kontaktieren diese und kümmern sich darum, dass die Fluggesellschaft ihren Pflichten nachkommt.
Als Geschädigter hat man oftmals nicht die Zeit und die Geduld, sich mit den langwierigen Fragen auseinanderzusetzen. Hier erhält man die Möglichkeit, den Fall an Spezialisten abzugeben. Diese erhalten, nur bei einem erfolgreichen Abschluss, einen prozentualen Anteil von der Entschädigungssumme. Sollte es mal passieren, dass keine Entschädigung gezahlt wird, dann bekommen sie ebenfalls nichts.
Möglichkeiten der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Länge der Verspätung und der Flugdistanz. Passagiere haben grundsätzlich das Recht auf Entschädigung, wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verzögert. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
- Für Flüge bis 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Person
- Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km beträgt sie 400 Euro pro Person
- Bei Flügen über 3.500 km stehen 600 Euro pro Person zu
In bestimmten Fällen kann der Betrag jedoch halbiert werden, wenn die Verspätung am Endziel weniger als 4 Stunden beträgt.
Bei einer Flugverspätung haben Passagiere das Recht auf Erstattung, in welcher Form hängt vom eigentlichen Flug ab. Foto: Stor24 / Shutterstock