13. August 2020 – Sebastian Tegtmeyer

Homeoffice

Regelungen für das Arbeiten zu Hause

Von Zuhause aus arbeiten – diesen Wunsch haben viele Arbeitnehmer in Deutschland. Diverse Unternehmen haben diese Art der Tätigkeit in den letzten Jahren bereits umgesetzt, manche sträubten sich und sahen ihre Angestellten lieber im Büro. Während der Coronakrise wird die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen eingeschränkt.

Homeoffice
Foto: Shutterstock

Jeder Arbeitnehmer soll, insofern es möglich ist, von Zuhause aus arbeiten. Damit soll die Verbreitung des Virus effektiv eingeschränkt werden. Für viele Angestellte ist Homeoffice Neuland. Welche Regelungen gelten für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden? Diese und weitere Fragen beantwortet dieser Ratgeber.

Wer entscheidet über Homeoffice?

Generell legt der Arbeitgeber den Ort der Tätigkeit fest. Ist die Anwesenheit im Büro erwünscht, können Angestellte nicht einfach von Zuhause aus arbeiten. Wer während der Coronakrise seiner Tätigkeit von Daheim aus nachkommen möchte, benötigt dafür die Erlaubnis des Arbeitgebers. Angst allein reicht nicht aus, zu Hause zu bleiben.

Anders sieht es bei einem konkreten Verdacht einer Ansteckung aus. Hat ein Angestellter die Sorge, sich bei einer Kontaktperson angesteckt zu haben, darf er von Zuhause aus tätig sein oder muss sich richtig krankmelden. In jedem Fall ist der Arbeitgeber zu informieren. Unbegründet oder unerlaubt von Zuhause aus arbeiten ist nicht gestattet. In diesem Fall droht eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine verhaltensbedingte Kündigung.

Darf der Arbeitgeber Homeoffice diktieren?

Während der Coronakrise wurden bundesweit Schulen, Lehrstätten und Kitas geschlossen. Eltern standen plötzlich ohne Betreuung für ihre Kinder da. Daraus allein leitet sich noch kein Anspruch auf Home Office ab. Arbeitnehmer sollten sich in diesem Fall mit dem Arbeitgeber zusammensetzen und eine gemeinsame Lösung suchen. Wenn möglich bedeutet das Homeoffice. Es kann aber auch bedeuten, die Kinder mit zur Arbeit zu nehmen wenn die Ausstattung für Homeoffice fehlt.
Homeoffice bedarf immer der Zustimmung beider Seiten. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber es anordnet. Willigt der Arbeitnehmer nicht ein, muss der Arbeitgeber notfalls eine bezahlte Freistellung veranlassen und den Angestellten von seiner Arbeitspflicht entbinden.

Wer trägt die Kosten für Homeoffice?

Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden erzeugt Kosten für Strom, Heizung und Wasser. Arbeitsmittel erzeugen ebenfalls Kosten. Müssen Dokumente ausdruckt und verschickt werden, entstehen Kosten für Porto und den Drucker. Mit günstigem Druckerzubehör von tonerpartner lassen sich die Kosten minimieren. Die kompatiblen Produkte passen für alle gängigen Hersteller. Arbeitnehmer können damit Geld sparen, die Ausgaben haben sie dennoch.
Bei kurzfristigem Home Office hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten. Anders sieht es aus, wenn keine Firmenräume zur Verfügung stehen. In diesem Fällen muss der Arbeitgeber eine monatliche Kostenpauschale an den Angestellten im Homeoffice zahlen. Diese Pauschale deckt alle Kosten ab. Mit günstigem Toner und preiswertem Ökostrom aus regenerativen Quellen können Arbeitnehmer selbst dazu beitragen, die laufenden Kosten so gering wie möglich zu halten.

Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice?

Im Büro sieht der Arbeitsalltag anders als in den eigenen vier Wänden aus. Das setzt das Arbeitszeitgesetz jedoch nicht außer Kraft. Flexibilität ist gestattet, hat jedoch seine Grenzen. Pauschal gilt auch im Home Office eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, in Ausnahmen maximal zehn Stunden.
Die Dokumentationspflicht im Homeoffice ist Sache des Angestellten. Er hat seine tägliche Arbeitszeit zu dokumentieren und dem Vorgesetzten regelmäßig vorzulegen. Sinnvoll ist die Festlegung eines bestimmten Zeitfensters zur Arbeit, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten.

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